Brandmeldeanlage RWA Rauchabzugsanlage Feststelleinrichtung

Allein in Deutschland kommt es jährlich mit über 200000 registrierten Bränden zu Schäden in Milliardenhöhe. Das ist eine erschreckende Größenordnung. Brandgefahren sind allgegenwärtig und die Möglichkeit der Entstehung eines Brandes besteht immer.

Der direkte materielle Schaden ist die eine Seite.

Die andere Seite sind die Folgeschäden:

  • geplatzte Lieferverträge
  • abwandernde Kunden
  • Verlust von Marktanteilen

Brandmeldezentrale Solution F2 von NSC-Security
Am Wichtigsten ist jedoch die Gefahr für Menschenleben.
In vielen Einrichtungen Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Schulen und Bürogebäuden wird die Errichtung einer Brandmeldeanlage schon in der Baugenehmigung festgeschrieben. In einigen Bundesländern sind auch Rauchmelder in privaten Wohnräumen Pflicht. Saarland und in Rheinland-Pfalz: Rauchmelderpflicht für Neubauten Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig Holstein, Hamburg und Hessen: Rauchmelderpflicht für Neubauten und Bestandsbauten (Nachrüstung bis Ende 2009, 2010 bzw. 2014)


 

 
Infoveranstaltung zum Thema Photovoltaik und Solarthermie in Peine
AM FREITAG, DEN 20.01.2012, UM 19.00 UHR, LADEN WIR SIE HERZLICH EIN! Wir informieren Sie im "Hotel Schönau“ Peiner Strasse 17, 31228 Peine-Stederdorf, über die Themen: PHOTOVOLTAIK- UND SOLARTHERMIEANLAGEN Um eine Zusage bis zum 18.01.2012 wird gebeten!
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