Brandmeldeanlage RWA Rauchabzugsanlage Feststelleinrichtung
Allein in Deutschland kommt es jährlich mit über 200000 registrierten Bränden zu Schäden in Milliardenhöhe. Das ist eine erschreckende Größenordnung. Brandgefahren sind allgegenwärtig und die Möglichkeit der Entstehung eines Brandes besteht immer.
Der direkte materielle Schaden ist die eine Seite.
Die andere Seite sind die Folgeschäden:
Am Wichtigsten ist jedoch die Gefahr für Menschenleben.
In vielen Einrichtungen Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Schulen und Bürogebäuden wird die Errichtung einer Brandmeldeanlage schon in der Baugenehmigung festgeschrieben.
In einigen Bundesländern sind auch Rauchmelder in privaten Wohnräumen Pflicht.
Saarland und in Rheinland-Pfalz:
Rauchmelderpflicht für Neubauten
Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig Holstein, Hamburg und Hessen: Rauchmelderpflicht für Neubauten und Bestandsbauten (Nachrüstung bis Ende 2009, 2010 bzw. 2014)